Die Mittel können für Kindergärten, Schulen oder andere Jugendeinrichtungen und für in der Jugendarbeit tätige Vereine und Verbände verwendet werden. Sportliche Aktivitäten sollen ebenfalls unterstützt werden. Die Mittel sollen zur Verwirklichung konkreter Vorhaben und Projekte eingesetzt werden. Dazu gehören
- die Beschaffung zusätzlicher pädagogischer Ausstattung
- die Beschaffung von Sportgerätschaften und von Fahrten im Jugendsport sowie die Förderung von
junger Talente
- der Besuch außerschulischer Lernorte (mit thematischer Verpflichtung im Bereich der Bildung für
eine nachhaltige Entwicklung) wie z. B. Oldenburger Wallmuseum, Museumshof Lensahn und das
Haus der Natur in Cismar oder
- die Förderung von Bildungsprojekten und Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe der StadtbürgerStiftung Oldenburg i. H.