Testament
und Nachlass

Mein Nachlass tut Gutes

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Danach erben – je nach Familienverhältnissen – der Ehepartner und die nahen Verwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt. Übrigens können sogar ganze Stiftungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden.

 

Broschüre Erben & Vererben

Mein Nachlass tut Gutes

"Ich möchte Gutes tun und einen bleibenden Eindruck hinterlassen, wenn ich mal nicht mehr bin."

Das Vermächtnis

Wenn Sie nur einen Teil Ihres Erbes an eine gemeinnützige Organisation wie die Bürger-Stiftung Ostholstein geben wollen, so ist dies in Form eines Vermächtnisses möglich. Die begünstigte Stiftung wird nicht zur Erbin, sie bekommt lediglich die ihr zugedachten Vermögensgegenstände wie z. B. Geldbeträge, Sparkonten, Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile. In Ihrem Testament können Sie genau festlegen, was an die Stiftung vererbt werden soll. Handelt es sich bei dem Vermächtnis um eine bestimmte Geldsumme, kann diese direkt für die jeweiligen sozialen Zwecke bzw. eine bestimmten Stiftungsfonds wie z.B. eine regionale Bürgerstiftung eingesetzt werden. 

Das Erbe

Ein alternativer Weg zum Vermächtnis ist die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation als Erbe. Dabei wird z.B. die Bürger-Stiftung Ostholstein zu Ihrem Rechtsnachfolger und tritt damit Ihre Rechte und Pflichten an. Die Bürger-Stiftung Ostholstein empfiehlt unter Umständen die Einbeziehung eines Testamentsvollstreckers.

Die Zustiftung von Todes wegen

Eine Zustiftung ist nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch von Todes wegen möglich. Durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft erhöhen Sie das Vermögen (Grundstockvermögen) der Bürger-Stiftung Ostholstein. Durch eine Zustiftung kann man sich in einen oder mehreren Zwecken engagieren -ohne den Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung.  

Das Einmaleins des Vererbens

Mit Ihrem Testament können Sie „Spuren in die Zukunft“ legen, indem Sie die Bürger-Stiftung Ostholstein und ihre Stiftungszwecke bedenken oder gar eine eigene Stiftung mit eigenem Statut gründen.

 

Vorgaben für Ihr Testament

Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Wer viel zu vererben hat, sollte ein öffentliches Testament vor einem Notar errichten.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Testament

Ausführliche Informationen enthält die  Broschüre „Erben und Vererben“, hsg. vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Wichtig zu wissen: Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art (auch Grundstücke) an eine steuerbegünstigte Stiftung – wie die Bürger-Stiftung Ostholstein – sind erbschaftssteuerfrei. 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Testament und Nachlass? Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!

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Susanne Dox

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 0

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Jörg Schepers

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13

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Christina Pophal

Telefon +49 (0) 4537 70 700 15