Wenn Sie unter dem Dach der Bürger-Stiftung Ostholstein eine eigene Stiftung gründen möchten, gibt es vielfältige Optionen. Wir bieten Ihnen drei Wege an, sich als Stifter oder Stifterin zu engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds, die Gründung einer Treuhandstiftung, sowie die Zustiftung. Alle "Formate" haben Vorteile – gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, wie Ihr Stiftungswunsch am besten erfüllt werden kann. Sie können sich anschließend voll auf die inhaltliche Ausgestaltung Ihres Engagements konzentrieren – denn den administrativen und operativen Part übernehmen wir für Sie!
Wir bieten Ihnen drei Wege an, sich als Stifter oder Stifterin unter dem Dach der Bürger-Stiftung Ostholstein zu engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds, die Gründung einer Treuhandstiftung, sowie die Zustiftung.
Der Stiftungsfonds
Rechtlich gesehen ist der Stiftungsfonds mit einem Sonderkonto zu vergleichen, das Sie bei der Bürger-Stiftung Ostholstein einrichten. Ihr Stiftungskapital geht damit in das Grundstockvermögen unserer Stiftung ein und dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß unserer Stiftungssatzung. Wir halten Ihre Stiftung nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar fest. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen.
Die Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter oder einer Stifterin und einem Treuhänder oder einer Treuhänderin errichtet. Das bedeutet, Sie übertragen der Bürger-Stiftung Ostholstein als Treuhänderin Ihr Stiftungsvermögen unter bestimmten Auflagen: So muss die Bürger-Stiftung Ostholstein das Stiftungskapital getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten und die Erhaltung des Vermögens anstreben. Die Erträge aus dem Vermögen darf die Bürger-Stiftung Ostholstein nur für die in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecke verwenden.
Die Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Zustiftungen unterstützen die nachhaltige Arbeit einer bestehenden Stiftung. Wir beraten Sie gerne, um gemeinsam mit Ihnen eine bestehende Stiftung auszuwählen, deren Stiftungszecke Sie mit Ihrer Zustiftung nachhaltig unterstützen möchten.
Hilfe bei der Namensgebung
Unterstützung bei der Definition des Stiftungszweckes
Umsetzung der Ausschüttung der Förderbeträge in Ihrem Sinn und über Ihren Tod hinaus
Management des Stiftungsvermögens
Umsetzung der Stiftungsverwaltung
Sie möchten eine eigene Stiftung gründen und haben Fragen? Unsere Stiftungsreferenten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme und sind gerne für Sie da!
Susanne Dox
+49 (0) 4537 70 700 15
Jörg Schepers
Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13